Das revidierte Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft wird einige wesentliche Änderungen mit sich bringen. Das Handout von Herrn Rechtsanwalt Rüedi, Fachanwalt SAV Erbrecht, zur TAV-Weiterbildungsveranstaltung vom 5. Mai 2022 finden Sie hier.
Über lic. iur. Beat Rüedi
Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte, Fachanwalt SAV Erbrecht Partner